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Aktuell
Bildungsscheck NRW





Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit 2006 Personen, die in NRW wohnen und arbeiten bei ihrer beruflichen Weiterbildung in Form eines Bildungsschecks. Mit diesen Bildungsschecks unterstützt das Land die beruflich orientierte Fortbildung von Arbeitnehmern, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben.

Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen. Für diese Fortbildungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Kursgebühren bis maximal 500,- €.

Die Fördergelder stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
* Prüfen Sie, ob Sie zu den Berechtigten gehören:
o Lohn- und Gehaltsempfänger aus Nordrhein-Westfalen, die in einem kleinen oder in einem mittleren Betrieb mit bis zu 250 Mitarbeitern arbeiten.
o Geringfügig Beschäftigte, Mini-Jobber.
o Beschäftigte mit Zeitvertrag.
o Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit.
o Mithelfende Familienangehörige. Beschäftigte, die bereits während der Beantragung des Bildungsschecks wissen, dass sie in Kürze (z. B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.

* Nehmen Sie an einer Beratung teil! Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nur nach einer Beratung durch zugelassene Weiterbildungsberatungsstellen statt. Die Teilnahme an der Beratung ist für Sie kostenlos, jedoch verpflichtend, und sie muss vor Beginn der Weiterbildung durchgeführt werden.
Über 175 Anlaufstellen sind zur Beratung zugelassen. Eine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden Sie im Internet hier.

* Informieren Sie sich am besten schon vor der Beratung über Ihr Weiterbildungsziel! Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen.
* Die Beratungsstelle stellt Ihnen den Bildungsscheck aus. Anschließend reichen Sie den Scheck beim Moreno Institut als anerkanntem Fortbildungsinstitut ein.

Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Weiterführende Infos: www.bildungsscheck.nrw.de